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   VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89   

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https://dejure.org/1990,4066
VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89 (https://dejure.org/1990,4066)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.04.1990 - 2 R 3132/89 (https://dejure.org/1990,4066)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. April 1990 - 2 R 3132/89 (https://dejure.org/1990,4066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 FStrG, § 17 Abs 4 FStrG
    Einfluß einer geänderten Kommunalen Verkehrskonzeption auf einen Planfeststellungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Auf der Basis einer solchen Entschließung des Trägers des Vorhabens will § 18 d FStrG klare Verhältnisse und die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, daß schon eingeleitete Vollzugsmaßnahmen - wie z. B. Grunderwerb, Besitzeinweisungen oder auch tatsächliche Baumaßnahmen rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, NVwZ 86, 834; ferner Grupp, DVBl. 90, 81 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 11. April 1986 (NVwZ 86, 834 ) entschieden, daß eine für eine Autobahn entwickelte Konzeption nicht im Wege eines bloßen Verzichts auf eine Richtungsfahrbahn in einen Plan für eine Bundesstraße abgeändert werden darf; diese Entscheidung ist hier aber nicht einschlägig.

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Eine enteignungsgleiche Immissionsbeeinträchtigung, wie sie der Sachverständige Dr. Fischer errechnet hat, befürchtet der Senat nach summarischer Prüfung nicht, weil er die grundsätzlichen Bedenken des Sachverständigen gegen die Anwendbarkeit der RLS-81 - aus den in seinem Urteil vom 6. Dezember 1988 (Seite 49 ff.) dargestellten Gründen - nicht teilt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989, UPR 90, 99 ).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Nur der mit enteignender Wirkung Betroffene kann sich auf eine Verletzung öffentlicher Belange berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1983, BVerwGE 67, 74).
  • VGH Hessen, 06.12.1988 - 2 UE 427/85

    Zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Qualifizierung als Bundesfernstraße

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Über die Berufung des Antragsgegners ist noch nicht entschieden; der Senat hat aber durch Urteile vom 6. Dezember 1988 (z. B. 2 UE 427/85 - auf das in diesem Verfahren ergangene Urteil beziehen sich die nachfolgenden Zitate) die gegen denselben Planfeststellungsbeschluß (vom 4. Januar 1980 in der Gestalt des Ergänzungsbeschlusses vom 20. Juni 1986) gerichteten Anfechtungsklagen mehrerer mittelbar betroffener Anlieger im Stadtteil Seckbach abgewiesen.
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 468/86
    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Richtig ist, daß eine fehlerhafte Abwägung von Lärmschutzbelangen - selbst wenn die Beeinträchtigung unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 17 Abs. 4 FStrG liegt - auf die Trassenwahl durchschlagen und deshalb zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen kann (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1987 - 2 UE 468/86 -, zu dem der von der Beigeladenen zu 1) mehrfach zitierte Beschluß des BVerwG vom 14. September 1987, UPR 88, 71, ergangen ist).
  • VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses gerechtfertigt ist, wenn die für die Planung sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern auch seine sofortige Verwirklichung zu tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. April 1985 - 2 TH 1805/84 - und vom 13. März 1990 - 2 R 3757/89 -).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89
    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses gerechtfertigt ist, wenn die für die Planung sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern auch seine sofortige Verwirklichung zu tragen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. April 1985 - 2 TH 1805/84 - und vom 13. März 1990 - 2 R 3757/89 -).
  • VGH Hessen, 01.10.1990 - 2 TH 507/90

    Teilweiser Sofortvollzug eines Planfeststellungsbeschlusses für ein

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1988, NUR 1989, 263 -insoweit nicht veröffentlicht in NVwZ 1988, 1040-, und zuletzt Beschluß vom 20. April 1990 - 2 R 3132/89 -).

    Gegen die Teilbarkeit einer Verkehrsanlage bestehen keine Bedenken, wenn z.B. bei mehrstreifig geplanten Fahrbahnen einzelne Fahrstreifen von dem Sofortvollzug ausgenommen werden (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1988 und 20. April 1990, a.a.O.).

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